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   BGH, 30.05.1960 - III ZR 77/59   

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https://dejure.org/1960,539
BGH, 30.05.1960 - III ZR 77/59 (https://dejure.org/1960,539)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1960 - III ZR 77/59 (https://dejure.org/1960,539)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1960 - III ZR 77/59 (https://dejure.org/1960,539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 352
  • NJW 1960, 1810
  • MDR 1960, 827
  • DÖV 1960, 759
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89

    Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1

    WegereinigungsG Nr. 3; BGHZ 32, 352 = LM BGB § 839 K Nr. 18 mit Anm. Kreft; BGHZ 40, 379, 382 = LM BGB § 839 Fe Nr. 38 mit Anm. Arndt; vom 27. Februar 1964 - III ZR 161/63 = BGHWarn 1964 Nr. 99 = LM Preuß.
  • BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70

    Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in

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  • BGH, 30.09.1970 - III ZR 81/67

    Schädelbasisbruch auf Grund eines Sturzes bei Glätte - Reinigung öffentlicher

    Die Verletzung dieser öffentlich-rechtlichen Pflicht einschließlich der dabei bestehenden Aufsichtspflicht begründet daher Schadensersatzansprüche grundsätzlich nur nach Amtshaftungsrecht; nach allgemeinem Deliktsrecht haftet die Gemeinde lediglich dann, wenn ihre verfassungsmäßig berufenen Organe keinerlei organisatorische Maßnahmen zur Erfüllung der Wegereinigungspflicht getroffen haben (oder wenn die Gemeinde bei abgewälzter Reinigungspflicht als Grundstückseigentümer haftet); hat die Gemeinde einen Streudienst geschaffen, ihn aber unzulänglich eingerichtet oder beaufsichtigt, dann haftet sie für die Folgen dieser Fehler nach Amtshaftungsgrundsätzen (BGHZ 32, 352; BGH VersR 1961, 953, VersR 1963, 40, alle ebenfalls zum Preußischen Wegereinigungsgesetz).

    Auf die vom Berufungsgericht angesprochene Kritik an der angeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Gemeinde bei Unterlassen von organisatorischen, der Erfüllung der Reinigungs- und Streupflicht dienenden Maßnahmen aus § 823 BGB haftet (BGHZ 27, 278; 32, 352), [BGH 30.05.1960 - III ZR 16/59] braucht nicht eingegangen zu werden.

    Wenn die Aufforderungen nicht oft oder nicht nachdrücklich genug erfolgt sein sollten, so würde das nach der angeführten Rechtsprechung (BGHZ 32, 352) lediglich zu einer Haftung aus § 839, nicht aus § 823 BGB führen.

  • OLG Saarbrücken, 27.03.2007 - 4 U 437/06

    Zu den Verkehrssicherungspflichten eines Zeltverleihers

    e) Schließlich ist im Rahmen der Prüfung des § 31 BGB nicht ersichtlich, dass die Geschäftsführung der Beklagten zu 1) selbst ein Verschulden träfe, weil sie es unterlassen hätte, Regeln über die Verkehrssicherung von Zelten aufzustellen und deren Einhaltung zu überwachen (vgl. BGHZ 27, 278; 32, 352).
  • BGH, 20.03.1967 - III ZR 29/65

    Keine Ansprüche Einzelner aus Straßenbaulast

    Deshalb liegen auch die Hinweise auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Preußischen Wegereinigungsgesetz (BGHZ 27, 278; 32, 352) [BGH 30.05.1960 - III ZR 16/59]neben der Sache.
  • BGH, 21.11.1963 - III ZR 148/62

    Verkehrssicherungs- bzw. Streupflicht der Gemeinde bei winterlichen

    Angesichts des außerordentlich stark gestiegenen Kraftfahrverkehrs, seiner heute überragenden Bedeutung für den allgemeinen Verkehr und seiner gegenüber früher viel weitergehenden Bedürfnisse hat der erkennende Senat in Erweiterung der Verkehrssicherungspflicht und damit auch der Streupflicht diese in neuerer Zeit auf die Fahrbahnen, vor allem derjenigen von Durchgangs- und Hauptverkehrsstraßen innerhalb geschlossener Ortschaften, an deren gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen erstreckt, und ausnahmsweise auch außerhalb von Ortschaften, sofern insoweit für den Verkehrsteilnehmer unvermutete, besonders gefährliche Stellen vorhanden sind (BGHZ 31, 73; 32, 352; Urt. des Senats in LM BGB § 823 De Nr. 18 und Nr. 44; BGB § 823 Eb Nr. 7 sowie vom 24. Oktober 1961 - III ZR 162/59 - in VersR 1961, 87/88).
  • BGH, 12.07.1962 - III ZR 87/61

    Abweisung einer Amtshaftungsklage wegen anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Da die beklagte Gemeinde nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (III ZR 77/59 vom 30. Mai 1960 = BGHZ 32, 352) im vorliegenden Fall wegen Verletzung der öffentlichrechtlichen Pflicht zur polizeimäßigen Wegereinigung nach dem preußischen Wegereinigungsgesetz vom 1. Juli 1912 nur nach Amtshaftungsrecht gehaftet haben würde, hätte sie mit dem Lande als Gesamtschuldner (§ 840 BGB) haften müssen, wenn ihr (und diesem) eine Pflichtverletzung nachgewiesen worden wäre; es habe sich bei ihr nicht um einen anderen Ersatzpflichtigen im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB gehandelt.
  • BGH, 26.05.1961 - I ZR 177/60

    Rechtsmittel

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, daß die Rechtsprechung in manchen Fällen verwaltungsmäßige, an öffentlich-rechtliche Körperschaften gerichtete Anordnungen als Schutzgesetze behandelt hat, wie z.B. die Vorschriften des Preußischen Wegereinigungsgesetzes vom 1. Juli 1912 (s. BGHZ 27, 278, 283 [BGH 19.05.1958 - III ZR 211/56] ; vgl. auch BGHZ 32, 352, 355) [BGH 30.05.1960 - III ZR 77/59] , denn in diesen Fällen hat es sich in der Regel um schutzbedürftige Interessen eines größeren Personenkreises, z.B. um das Interesse der Benutzer öffentlicher Wege an ihrer verkehrssicheren Beschaffenheit, gehandelt.
  • BGH, 28.02.1966 - III ZR 157/64

    Schadensersatzansprüche auf Grund einer Amtspflichtverletzung; Bestimmung der

    Dagegen gehört die Strassenreinigung regelmässig wieder zur Verkehrssicherung (vgl. BGHZ 27, 278; 32, 352) [BGH 30.05.1960 - III ZR 16/59] .
  • BGH, 21.01.1965 - III ZR 182/64

    Dienstunfall im "öffentlichen Verkehr". Rückgriffsausschluß

    Das ist im Hinblick darauf, daß die Parteien unbestritten einen Sachverhalt vorgetragen haben, aus dem sich eine im öffentlichen Recht wurzelnde Pflicht der Beklagten zur Reinigung und zum Streuen der Straßen ihres Ortsbereichs ergibt, sowie daß der Streit der Parteien nur darum geht, ob der Streudienst der Beklagten mangelhaft eingerichtet, ausgeführt oder beaufsichtigt worden ist, zutreffend (BGHZ 32, 352).
  • BGH, 24.04.1961 - III ZR 11/60

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde; Entstehung einer Observanz

  • BVerwG, 11.11.1960 - I B 81.60

    Landesrechtliche Streupflicht der Gemeinden für Ortsdurchfahrten

  • BGH, 27.02.1964 - III ZR 161/63
  • BGH, 08.11.1965 - III ZR 87/64

    Anforderungen an das Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs gegenüber einer

  • BGH, 01.10.1962 - III ZR 162/61

    Streupflicht der Gemeinde bei Glatteis

  • BGH, 09.07.1962 - III ZR 50/61

    Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht an einer

  • BGH, 28.05.1963 - VI ZR 240/62

    Haftung der Gemeinde - Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Beschaffenheit

  • BGH, 21.09.1961 - III ZR 94/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.05.1963 - III ZR 173/62
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